Mein Vater ist in der Türkei gestorben. Wie kläre ich die Erbschaft von Deutschland aus?
Sterbeurkunde, Personenstandsregister, mögliche Erben und das Nachlassverfahren in der Türkei werden anhand der vorhandenen Unterlagen geprüft.
DEUTSCHLAND → TÜRKEI · ERBSCHAFT · IMMOBILIEN · VOLLMACHT
Ein Angehöriger ist verstorben, eine Immobilie der Familie muss geregelt werden oder Sie benötigen eine Vollmacht für die Türkei? Schildern Sie kurz, worum es geht. Wir prüfen, welche Schritte nach türkischem Recht und im Rahmen eines Verfahrens in der Türkei in Betracht kommen.
Das Absenden einer Nachricht bedeutet weder die Annahme des Mandats noch die Erteilung einer Rechtsauskunft. Tätigkeit, Umfang und Vergütung werden nach der Prüfung schriftlich festgelegt.
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Jede Anfrage wird anhand der verfügbaren Unterlagen und der konkreten Umstände gesondert geprüft.
Unsere Tätigkeit umfasst ausschließlich türkisches Recht und Verfahren in der Türkei. Eine Beratung zum deutschen Recht oder zum Recht eines anderen Staates ist nicht Bestandteil dieses Angebots.
WAS BESCHÄFTIGT SIE GERADE?
Vielleicht wissen Sie noch nicht, welche Unterlagen in der Türkei benötigt werden oder ob Sie persönlich anreisen müssen. Zunächst klären wir, was geschehen ist, welche Dokumente bereits vorliegen und welche Schritte nach türkischem Recht geprüft werden können.
Sterbeurkunde, Personenstandsregister, mögliche Erben und das Nachlassverfahren in der Türkei werden anhand der vorhandenen Unterlagen geprüft.
Ob eine persönliche Anwesenheit, eine konsularische Vollmacht oder eine andere wirksame Vertretung erforderlich ist, hängt vom konkreten Vorgang ab.
Grundbuchstand, Erbenstellung, Miteigentumsanteile und bestehende Vollmachten müssen vor einer rechtlichen Einschätzung gemeinsam geprüft werden.
Der Zweck der Vollmacht, die möglichen konsularischen oder notariellen Schritte sowie Übersetzung und Bestätigung werden fallbezogen geprüft.
Dokumentart, Apostille, erforderliche Übersetzung und die jeweilige türkische Behörde bestimmen, wie ein ausländisches Dokument verwendet werden kann.
Ob ein ausländisches Urteil in der Türkei anerkannt oder ein Personenstandsregister berichtigt werden muss, wird anhand der Entscheidung geprüft.
ABLAUF
Zunächst wird geklärt, welches Ergebnis in der Türkei erreicht werden soll und welche Informationen bereits vorliegen.
Apostille, Legalisation, Übersetzung und Vollmacht werden auf den konkreten Vorgang abgestimmt.
Die zuständige Stelle, der passende Antrag und die weitere Reihenfolge der Unterlagen werden für das Verfahren in der Türkei ermittelt.
ERSTE UNTERLAGEN
Falls noch nicht alle Unterlagen vorliegen, können Sie zunächst die vorhandenen Dokumente übermitteln. Welche Unterlagen noch benötigt werden, lässt sich im Rahmen der Vorprüfung klären.
Häufige Anliegen in der Türkei
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